Hygienekonzept der Ev. Kirchengemeinde an der Panke vom 6. April 2022

Da die Pandemie noch nicht überwunden ist und die Infektionszahlen noch hoch sind, hat der Gemeindekirchenrat der Evangelischen Kirchengemeinde an der Panke in Ausübung seines Hausrechts folgendes Konzept zum Schutz seiner Gäste, Besucherinnen und Besucher und haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden beschlossen.

 

  1. Teilnahme am Gottesdienst und an gemeindlichen Veranstaltungen, Zutritt zu gemeindlichen Gebäuden

1.1 Personen, die an einem Infekt der oberen Atemwege oder Erkältungssymptomen leiden oder Fieber haben, sind dringend gebeten, nicht am Gottesdienst oder an Gemeindeveranstaltungen teilzunehmen oder gemeindliche Gebäude zu betreten.

1.2 Alle Teilnehmenden oder Besucherinnen und Besucher sind gebeten die allgemeinen Hygieneregeln („Husten- und Niesetikette“, Handhygiene) einzuhalten.

1.3  Beim Betreten und Verlassen von geschlossenen Räumen zu Gottesdiensten, Gemeindeveranstaltungen oder Besuchen ist eine medizinische Maske zu tragen, sofern kein medizinischer Grund vorliegt, eine Maske nicht zu tragen. Am Platz kann die Maske abgenommen werden. Die Gemeinde hält medizinische Masken vor, die erforderlichenfalls ausgehändigt werden können.

1.4 In gemeindlichen Veranstaltungen kann von den haupt- oder ehrenamtlich Zuständigen im Einzelfall entschieden werden, dass die Maske auch am Platz zu tragen ist.

  1. Lüftungskonzept

Vor, während und nach dem Gottesdienst, einer gemeindlichen Veranstaltung oder einer Zusammenkunft wird auf einen regelmäßigen Luftaustausch geachtet.

  1. Kontakthygiene und Desinfektion

Die Möglichkeit zur Handdesinfektion am Eingang wird gewährleistet. Die Anwesenden sind gebeten, beim Betreten des Gebäudes ihre Hände zu desinfizieren. 

  1. Gemeindegesang / Chorgesang

4.1 Es wird gebeten, beim Gemeindegesang in geschlossenen Räumen die medizinische Maske zu tragen. Auf lange Gesangsstücke wird noch verzichtet.

4.2 Bei Chorgesang in geschlossenen Räumen zu Proben, Gottesdienst bzw. Konzert wird von den Chorsängerinnen und -sängern ein Abstand von mindestens einem Meter  eingehalten.

4.3 Jedes Chormitglied testet sich vor Probe, Gottesdienst bzw. Konzert auf Vertrauensbasis (COVID-19-Schnelltest zur Eigenanwendung test oder Bürgertest, nicht älter als 24 Stunden) und kommt bei einem positiven Ergebnis nicht. Das gilt nicht für Kinder, die im Rahmen von Schul- oder Kita-Besuch regelmäßig getestet werden. Dies gilt, solange kostenlose Bürgertests in Berlin angeboten werden.

Diese Regelungen gelten zunächst bis zum 10. September 2022.